Mein Name ist Franziska Gross. Ich bin Mutter von zwei wunderbaren Töchtern - Mila und Mayra. Sie sind während der Betreuung Ihrer Kinder im Kindergarten. Seit 2018 bin ich mit meinem Mann Michael verheiratet. Ich wohne mit meiner kleinen Familie in einem Haus mit schönem Garten.
Schon immer wollte ich mit Kindern zusammen arbeiten. Nach der Schule bestand erst einmal der Wunsch mein eigenes Geld zu verdienen, weshalb ich eine Ausbildung zur Arzthelferin absolvierte und in diesem Bereich mehrere Jahre gearbeitet habe.
Mit der Geburt von Mila ist der Wunsch mit Kindern zu arbeiten wieder vermehrt aufgetreten. Nach einiger Recherche war mir schnell klar, dass ich als Kindertagespflegeperson arbeiten möchte. Dies war jedoch nicht sofort möglich, da wir mitten in den Sanierungsarbeiten unseres Hauses steckten.
Ich habe die Grundqulifikation zur Kindertagespflegeperson im Dezember 2022 beendet.
Ich betreue Kinder im Alter von 1-4 Jahren.
Meine Betreuungszeiten sind Montag-Mittwoch und Freitag 07:30-14:30 Uhr Donnerstag von 07:30-13:30 Uhr.
Ich liebe es mit meinen Kindern zu spielen, zu basteln und zu singen. Auch das gemeinsame Lesen und Kuscheln darf natürlich nicht zu kurz kommen. Ich finde es schön, dass ich dies auch in meinem Beruf ausleben darf.
Die Kindertagespflege ist, wie die Kita auch, ein offizielles Angebot der Kinderbetreuung. Durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt) erfolgt die Überwachung und Finanzierung. Die Maßgabe für die Kinderbetreuung durch die qualifizierte Kindertagespflegeperson ist dabei der Bildungsplan unseres Bundeslandes.
In der Kindertagespflege ist die Gruppengröße klein, was aus pädagogischer Sicht für den Entwicklungsprozess für Kinder unten 3 Jahren, ideal ist. Kindertagespflegepersonen haben dadurch ausreichend Kapazitäten intensiv und individuell auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes einzugehen. Ich biete einen beständigen Rahmen mit einer konstanten Bezugsperson für Ihr Kind.
Grundlagen für meine Arbeit
Förderauftrag für die Kindertagespflege nach § 22 SGB VIII.
Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren.
Der Fachdienst Jugend und Bildung ist für die Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege zuständig. Für die Ausübung der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich. Diese wird beim Jugendamt des Kreises Pinneberg beantragt. Für den Erwerb der Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson sind neben der Qualifizierung, die Feststellung der persönlichen Eignung und der geeigneten Räumlichkeiten entscheidend. Diese Eignungseinschätzung wird durch die Fachberatung des Vereins menschen.Kinder gGmbH vorgenommen.
Ich habe eine Pflegeerlaubnis vom Kreis Pinneberg erhalten, die mir die Betreuung von 5 Kindern gleichzeitig und 10 Betreuungsverträgen gestattet. Durch die Akademie Kindertagespflege wurde ich ausgebildet bzw. werde ich weiter- und fortgebildet.
Ich arbeite mit dem Verein menschen.Kinder gGmbH zusammen, die sowohl mir, als auch Ihnen jederzeit bei Fragen zur Seite stehen.